Die wichtigsten Fragen zum Kalkschutz
Kalk ist eine natürliche Verbindung aus Kalzium und Carbonat. Verursacher der Kalkablagerungen sind die Härtebildner Calcium und Magnesium, die im Wasser gelöst sind. Bei Temperaturerhöhung reagieren diese mit Hydrogencarbonat, dadurch wird Calciumcarbonat (Kalk) gebildet. Calcium und Magnesium sind wichtige Mineralstoffe im Trinkwasser und sollten aus diesem nicht entfernt werden.
So werden die Härtebildner gelöst: Wasser verdunstet und bildet Wolken. Die Wassertröpfchen in den Wolken nehmen Kohlendioxid auf; ein Teil des Kohlendioxids bildet mit Wasser den Kohlensäurekomplex; die Kohlensäure löst den Kalk während das Regenwasser im Boden versickert und sich als Grundwasser sammelt. So enthält das Trinkwasser regional unterschiedlich viel Härtebildner Calcium und Magnesium.
Calciumcarbonat (Kalk) ist ein wichtiger Bestandteil im Trinkwasser und sollte aus diesem nicht entfernt werden, da er für das Knochenwachstum und die Gesundheit unserer Zähne einen wichtigen Beitrag leistet. Im Jahr 1975 hat eine amerikanische Studie bereits belegt, dass es in Gebieten mit kalkhaltigem Wasser weniger Herzkrankheiten gibt. Im Wasser gelöster Kalk ist wichtig für unsere Gesundheit.
Die "Härtebildner", Calcium- und Magnesiumionen sind wichtige Mineralstoffe im Trinkwasser und sollten aus diesem nicht entfernt werden. (Hydrogen-)Carbonationen wirken als Säurepuffer und sind verantwortlich, dass der pH-Wert eines Wassers im neutralen Bereich ist (wichtig für die Vermeidung von Korrosionsschäden)
Ein hoher Mineralstoffgehalt von Kalzium und Magnesium im Wasser ist gut für das Knochenwachstum. Schon eine in 1975 veröffentlichte Studie beweist einen Zusammenhang zwischen Herzkrankheiten und weichem Wasser auf Grund von Magnesiummangel. (Quelle: CMA Journal, August 1975, Vol. 113)
Die öffentliche Wahrnehmung des Kalkproblems beschränkt sich auf die Themen Putzen, Waschen, Kaffeemaschine, Teekocher. Kalk wird unzulässig mit der Wasserhärte gleichgesetzt und das Bild der "verkalkten Waschmaschine" transportiert diese Angst. Zusammenfassend ist zu sagen, dass im Wasser gelöster Kalk wichtig für unseren Körper ist und uns auf natürliche Art und Weise vor Herz- und Knochenkrankheiten schützt. Ausgefällter verkrusteter Kalk ist schädlich für unsere Hauswassertechnik und unsere Oberflächen in Bad und Küche.
Kalkschutz ist notwendig! Sie schützen damit Ihre wertvolle hauswassertechnische Anlage bestehend aus Rohren, Wärmetauscher, etc. vor Verkalkung. Sie erhalten den Wirkungsgrad Ihrer Heizung und Solaranlage, da auf den Wärmetauschern aufgebauter Kalk wie ein Isolator wirkt und den Wirkungsgrad dieser Geräte drastisch mindert. Mit dem Einbau eines Kalkschutzgerätes nutzen Sie vorhandene Systeme effizienter. Sie sichern nachhaltig den Wert Ihrer hauswassertechnischen Anlage.
Nicht zuletzt findet man für den Trinkwasserbereich zum Thema Kalkschutz (Steinbildung) Regelungen in der DIN 1988 - Teil 7 und in der VDI 2035 Blatt 1. Der Grundtenor des Regelwerkes ist, dass eine Wassernachbehandlung nicht die Trinkwasserqualität, die vom Wasserversorger garantiert wird, beeinträchtigen darf. Ab Härtebereich 3, das entspricht in etwa 14° dH, wird für kalkhaltiges Wasser eine Kalkschutzbehandlung empfohlen. Im Warmwasser ist sie als Maßnahme laut DIN 1988 vorgeschrieben.
Für den Trinkwasserbereich findet man zum Thema Kalkschutz (Steinbildung) Regelungen in der DIN 1988 - Teil 7 und in der VDI 2035 Blatt 1. Der Grundtenor des Regelwerkes ist, dass eine Wassernachbehandlung nicht die Trinkwasserqualität, die vom Wasserversorger garantiert wird, beeinträchtigen darf. Ab Härtebereich 3, das entspricht einem Grad dH von 14, ist im Kaltwasser eine Kalkschutzbehandlung empfohlen, im Warmwasser ist sie als Maßnahme It. DIN 1988 vorgeschrieben.
Es gibt derzeit fünf verschiedene Kalkschutz-Verfahren:
- Dosierung von Polyphosphaten
- Enthärtung durch Ionentauscher
- nicht geprüfte physikalische Trinkwassernachbehandlung
- Nanofiltration
- geprüfte chemiefreie Trinkwasserbehandlungen
Informationen über die Vor- und Nachteile eines jeden Verfahrens finden Sie hier.
Hersteller von Kalkschutzgeräten garantieren Verbrauchern und Handwerk durch das DVGW-Prüfsiegel (Deutschland) oder ÖVGW-Siegel (Österreich) nachgewiesenen Kalkschutz, die Zuverlässigkeit ihrer Anlagen und besonders deren Wirksamkeit. In den meisten Fällen sind diese Anlagen teurer, als Anlagen ohne Prüfzeichen. Das liegt zumeist daran, dass für die Zertifizierung ein großer wissenschaftlicher, technischer und somit finanzieller Aufwand betrieben werden muss. Zudem investieren diese Unternehmen sehr viel Zeit und Geld in die Erforschung und Entwicklung.
Die meisten Produkte, die über das Fachhandwerk installiert werden (Rohre, Armaturen, Trinkwasser berührende Teile), sind in Deutschland DVGW- oder Österreich ÖVGW-zertifiziert.
Verfahren, die nicht zertifiziert sind, unterliegen eigentlich keiner Überwachung durch öffentliche Stellen. Manche haben ein Prüfzeichen der SVG oder des TÜV. Diese Prüfzeichen sind jedoch nicht gleichwertig mit dem DVGW-/ÖVGW-Prüfzeichen. Oftmals sind Geräte, die ohne diese Prüfzeichen angeboten werden, sogar gefährlich für das Trinkwasser und dürften gar nicht im Trinkwasser-System verbaut werden. Kommt es nämlich zu einer Verkeimung aufgrund fehlender Regeneration oder Desinfektion, liegt sogar eine strafbare Handlung von Seiten des Betreibers vor.
Ein verkalkter Warmwasserbereiter verschwendet wertvolle Energie durch verlängerte Aufheizzeiten des Speichers. Weiterhin wird durch die Vorrangschaltung für die Warmwasserbereitung die Raumheizung abgeschaltet. Die Heizungsanlage und die Räume kühlen aus und müssen neu aufgeheizt werden. Ist einmal das im Speicher befindliche Warmwasser verbraucht, benötigt man eine lange Zeit, um wieder über warmes Wasser zu verfügen.
Eine Kalkschicht auf dem Wärmetauscher mindert den Wärmeertrag beträchtlich, und zwar um 10% je mm Kalkschicht. Dadurch nimmt die Wärmeleistung drastisch ab. Die Abgastemperatur erhöht sich, der Wirkungsgrad nimmt ab, Materialschäden sind die Folge. Bei elektrischen Heizungen kommt es zu erhöhten Temperaturen an den Heizelementen und damit zu Defekten. Bei Durchfluss-Trinkwassererwärmern kommt es zur Verringerung des Strömungsquerschnittes und zu einer Verringerung des Wärmedurchgangs und einer Abnahme der Wärmeleistung.
Voraussetzungen für Trinkwasserhygiene sind saubere und glatte Innenflächen in Rohrleitungen, damit sich Mikroorganismen nicht ansiedeln können und einen sogenannten Biofilm bilden.
Kalkablagerungen bilden eine ideale Brutstätte für Keime und sie verringern den Rohrdurchmesser beträchtlich. In Einzelfällen kann das Rohr komplett von Kalk verschlossen sein.
Die Wasserwerke liefern Ihnen einwandfreies Trinkwasser, es ist das am besten geschützte Lebensmittel in Deutschland. Strenge Kontrollen liefern beste Qualität.
Jedoch: ab dem Wasserzähler ist der Hausbesitzer verantwortlich. Er ist nach der Trinkwasserverordnung (TVO) dafür verantwortlich und muss für hygienisch einwandfreie Rohre zu sorgen.
Die Problematik ist äußerst vielschichtig. Kalkablagerungen begünstigen die Ausbildung von Biofilmen. An einer zerklüfteten mit Kalk verkrusteten Innenseite eines Trinkwasserrohres kann sich – im Gegensatz zu einem glatten sauberen Rohr – deutlich leichter der für Legionellenwachstum verantwortlich Biofilm bilden.
Die Maßnahmen der thermischen Legionellenprophylaxe greifen nicht, wenn die Wärmetauscher-Oberflächen verkalken. Die für die Legionellenprophylaxe vorgeschriebene Temperatur kann von einem verkalkten Wärmetauscher nur schwer oder gar nicht erreicht werden. Durch Kalk teilverschlossene Rohre lassen keine Legionellenprophylaxe in entlegenen Winkeln des Rohrsystems zu, weder thermisch noch chemisch. Denn dort, wo Hitze nicht hinströmen kann, kann auch keine Desinfektion wirken.
Achtung: Laut Merkblatt der Bundesinnung zu Trinkwasserhygiene (TWV) hat vernachlässigte Hygiene rechtliche Folgen. Jede dadurch verursachte Krankheit zieht rechtliche Folgen für Vermieter, Betreiber, Planer und Installateur nach sich. Es besteht eine Meldepflicht bei Verdacht auf Legionelleninfektion (wird wie Seuche behandelt). Der Verursacher muss vom Gesetz her ermittelt werden.