Fragen & Antworten aus dem Bereich Hotel & Schwimmbad
Kalkschutz ist notwendig! Sie schützen damit Ihre wertvolle hauswassertechnische Anlage bestehend aus Rohren, Wärmetauscher, etc. vor Verkalkung. Sie erhalten den Wirkungsgrad Ihrer Heizung und Solaranlage, da auf den Wärmetauschern aufgebauter Kalk wie ein Isolator wirkt und den Wirkungsgrad dieser Geräte drastisch mindert. Mit dem Einbau eines Kalkschutzgerätes nutzen Sie vorhandene Systeme effizient. Sie sichern nachhaltig den Wert Ihrer hauswassertechnischen Anlage.
Nicht zuletzt findet man für den Trinkwasserbereich zum Thema Kalkschutz (Steinbildung) Regelungen in der DIN 1988-300. Der Grundtenor des Regelwerkes ist, dass eine Wassernachbehandlung nicht die Trinkwasserqualität, die vom Wasserversorger garantiert wird, beeinträchtigen darf. Ab Härtebereich 3, das entspricht in etwa 14° dH, wird für kalkhaltiges Wasser eine Kalkschutzbehandlung empfohlen. Im Warmwasser ist sie als Maßnahme laut DIN 1988 vorgeschrieben.
Für den Trinkwasserbereich findet man zum Thema Kalkschutz (Steinbildung) Regelungen in der DIN 1988 - Teil 7 und in der VDI 2035 Blatt 1. Der Grundtenor des Regelwerkes ist, dass eine Wassernachbehandlung nicht die Trinkwasserqualität, die vom Wasserversorger garantiert wird, beeinträchtigen darf. Ab Härtebereich 3, das entspricht einem Grad dH von 14, ist im Kaltwasser eine Kalkschutzbehandlung empfohlen, im Warmwasser ist sie als Maßnahme It. DIN 1988 vorgeschrieben.
Die Problematik ist äußerst vielschichtig. Kalkablagerungen begünstigen die Ausbildung von Biofilmen. An einer zerklüfteten mit Kalk verkrusteten Innenseite eines Trinkwasserrohres kann sich – im Gegensatz zu einem glatten sauberen Rohr – deutlich leichter der für Legionellenwachstum verantwortlich Biofilm bilden.
Die Maßnahmen der thermischen Legionellenprophylaxe greifen nicht, wenn die Wärmetauscher-Oberflächen verkalken. Die für die Legionellenprophylaxe vorgeschriebene Temperatur kann von einem verkalkten Wärmetauscher nur schwer oder gar nicht erreicht werden. Durch Kalk teilverschlossene Rohre lassen keine Legionellenprophylaxe in entlegenen Winkeln des Rohrsystems zu, weder thermisch noch chemisch. Denn dort, wo Hitze nicht hinströmen kann, kann auch keine Desinfektion wirken.
Achtung: Laut Merkblatt der Bundesinnung zu Trinkwasserhygiene (TWV) hat vernachlässigte Hygiene rechtliche Folgen. Jede dadurch verursachte Krankheit zieht rechtliche Folgen für Vermieter, Betreiber, Planer und Installateur nach sich. Es besteht eine Meldepflicht bei Verdacht auf Legionelleninfektion (wird wie Seuche behandelt). Der Verursacher muss vom Gesetz her ermittelt werden.